AGB

Allg.Geschäftsbedingungen



1 Allgemeiner Geltungsbereich

1. Die Angebote und Leistungen von Spreesun erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von ks-be schriftlich bestätigt werden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von ks-be werden nicht anerkannt, es sei denn, ks-be hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen von ks-be gelten auch dann, wenn ks-be in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen für den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.



2 Gegenstand des Vertrages

1. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag spezifizierten Lieferungen und Leistungen von Spreesun, insbesondere die Entwicklung, Erstellung und Wartung von Solaranlagen,die Erstellung von Homepages für den Internetauftritt und allen auf unserer WEB-Site aufgeführten Leistungen.

2. Alle Angebote von Spreesun sind freibleibend. Die Beauftragung des Vertragspartners ist bindend, ks-be kann diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung ablehnen. Fernmündliche Aufträge des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn ks-be diese schriftlich bestätigt. In jedem Fall kommt der Vertrag zustande, wenn ks-be auftragsgemäß liefert oder leistet.

3. Mit Abschluss des Vertrages ist Spreesun berechtigt, die für die Datenbank zur Verfügung gestellten Daten des Vertragspartners im gesamten, von ks-be aktiv oder passiv bedienten Empfangsgebiet sämtlichen Nutzern zur Verfügung zu stellen, ohne diese im einzelnen zu kennen, zu selektieren oder auszuschließen. Der Vertragspartner sichert zu, das er bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten für die Nutzung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt und berechtigt ist, diese zur Ausführung des Auftrages Spreesun zu übergeben, ohne das ks-be hierdurch Rechte Dritter verletzt. Insofern überträgt der Vertragspartner bei Zustandekommen des Vertrages mit ks-be sämtliche Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung auf Spreesun soweit dies für die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist.

4. Der Vertragspartner wird Spreesun rechtzeitig vor vereinbarten Terminen das für die Umsetzung des Auftrages erforderliche Material zur Verfügung stellen, die Qualität des zur Verfügung gestellten Materials in inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt.

- Bei Erstellung von Homepages wird insofern als Hauptleistungspflicht des Vertragspartners vereinbart, ks-be alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen, insbesondere Adressdaten, Produkt- und Dienstleistungsdaten, Stichwortverknüpfungen, Texte, Bilder/Graphiken, Videos, Animationen, Sounds, Logos, usw. in entsprechend guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Werden diese Daten nicht, verspätet oder in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt und kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Übergabe der vereinbarten und/oder erforderlichen Daten nicht innerhalb einer von ks-be gesetzten angemessenen Frist nach, ist Spreesun berechtigt, die Annahme abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner im Auftrag einen bestimmbaren Zeitpunkt zur Ablieferung der notwendigen Daten und Unterlagen zugesagt hat.

5. Der Vertragspartner versichert, das die Übergabe der für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten an Spreesun keine Bestimmungen des Datenschutzrechtes verletzt. Die entsprechende Überprüfung der datenschutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten obliegt dem Vertragspartner.

6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Änderungen seiner Adresse und/oder relevante andere Daten wie Bankverbindungen, Informationen/Inhalte in der Online Datenbank usw. Spreesun unverzüglich mitzuteilen.



3 Liefer- und Leistungsfristen

1. Vereinbarte oder von Spreesun zugesagte Fristen für die Lieferung oder Leistung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistung durch evtl. eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. Spreesun ist jederzeit berechtigt, auch Teilleistungen auszuführen.

2. Von Spreesun nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder in dem Geschäftsbetrieb von Subunternehmern oder Vorlieferanten berechtigen Spreesun, die vereinbarte Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Energiemangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verfügung, Personalmangel, Kriegs- und Belagerungszustand, Krawalle, Sturm, Eistreiben, anormale Trockenheit oder anhaltende Regenfälle, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende Störungen an der EDV oder Datenverbindung etc. und ähnliche Ereignisse.

3. Kann nur teilweise nicht geleistet werden, gilt das Rücktrittsrecht von Spreesun auch für diesen Teil des Auftrages. In diesem Falle steht dem Vertragspartner kein Ersatzanspruch oder Schadenersatzanspruch irgendwelcher Art gegen Spreesun zu.

4. Spreesun ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sowie zu mehrfachen Nachbesserungen und Nachlieferungen, auch hinsichtlich einer Teilleistung. Der Vertragspartner hat Spreesun in diesem Fall eine angemessene Nachlieferungsfrist von wenigstens 10 Werktagen zu gewähren.



4 Haftung- und Gewährleistung

1. Spreesun gewährleistet die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner, sofern der Vertragspartner seinerseits für die von ihm gelieferten Daten in rechtmäßiger Weise erhoben und übermittelt hat.

2. Bei Ansprüchen des Vertragspartners aus Garantie oder Mängelhaftung ist Spreesun zur Nachbesserung berechtigt. Die Ansprüche des Vertragspartners auf Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Schlägt auch mehrfache Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner wahlweise von seinem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung verlangen.

3. Ist Spreesun zur Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Spreesun nicht zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung fehl, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Entgeltes zu verlangen. Er kann einen solchen Gewährleistungsanspruch erst dann verlangen, wenn er uns erfolglos zur Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung aufgefordert hat.

4. Soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen. ks-be haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Spreesun nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

6. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen ist, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung handelt.

9. Spreesun übernimmt keine Haftung für Zugangsmöglichkeiten, soweit diese Leitungen und Verbindungen öffentlicher Netze usw. betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Telekom, anderer Netzbetreiber und Fernmeldeverwalter sowie von qualifizierten Internet-Serviceprovidern fallen.

10. Für inhaltliche Informationen, Übertragungsgeschwindigkeiten, Netzunterbrechungen, Nutzungseinschränkungen und den widerrechtlichen Zugang Dritter übernimmt Spreesun keine Haftung.

11. Die Feststellung von Mängeln muss Spreesun unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen ab Kenntnisnahme des Mangels. Verletzt der Vertragspartner diese Rügepflicht, ist Spreesun von jeder Gewährleistung frei.

12. In jedem Fall der Beanstandung hat Spreesun das Recht, die Leistungserbringung durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Besteht die Beanstandung nach Gutachten des Sachverständigen zu Recht, gehen die Sachverständigenkosten zu Lasten von Spreesun, andernfalls zu Lasten des Vertragspartners. Spreesun ist berechtigt, einen Sachverständigen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange des Vertragspartners zu benennen.

13. Der Vertragspartner trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung/Information und steht dafür ein, das die zur Verfügung gestellten und zu vermittelnden Daten und Inhalte nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstoßen. Wird Spreesun von einem Dritten wegen unzulässiger Inhalte von Werbung und Informationen des Vertragspartners in Anspruch genommen, so stellt der Vertragspartner Spreesun von jeder Haftung frei. In jedem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Spreesun die hierbei entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

14. Kunden-Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die:
- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer anderen Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt ( 184 Abs. 3 StGB).
- den Krieg verherrlichen,
- die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben ( 184 Abs. 3 StGB).

15. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich dazu geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in Ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, das die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.

16. Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.

17. Kunden-Homepages dürfen außerdem keine Informationsangebote enthalten oder auf solche verweisen, die das Ansehen von Spreesun schädigen können.

18. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die in den AGB`s aufgeführten Pflichten ist Spreesun berechtigt, die Kunden-Homepage unverzüglich unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Kunden zu sperren.

19. Jeder Kunde ist verantwortlich für die Inhalte seiner Homepages. Er verpflichtet sich, Spreesun von Ansprüchen Dritter freizustellen.



5 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten, bisherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich in EURO und inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als Netto-Preise ausgewiesen sind.

2. Abgeschlossene Abonnements können nur per Einzugsermächtigung (Lastschrift) bezahlt werden; die Zahlung erfolgt gemäß Vereinbarung als Vorauszahlung. Die Lastschriften werden max. fünf Tage nach Laufzeitbeginn abgebucht, für Rücklastschriften werden Gebühren erhoben.

3. Lieferungen und Leistungen, die nicht zum Abonnement gehören, werden entsprechend den Vereinbarungen mit dem Vertragspartner berechnet. In diesen Fällen wird eine gesonderte Rechnung gestellt. Solche Zahlungen sind innerhalb von sieben Tagen rein netto ohne Abzug, berechnet ab Datum der Rechnung, zu leisten.



6 Vertragsdauer und Kündigung

1. Verträge werden als Abonnement für mindestens zwölf Monate geschlossen.

2. Die Kündigung des Vertrages durch den Vertragspartner kann nur jeweils zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von neunzig Tagen erfolgen, erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch beide Vertragsparteien bleibt hierdurch unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Spreesun insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein:
-Begründeter Verdacht von strafrechtsrelevanten Aktivitäten des Vertragspartners,
-wissentlich falsche Angaben von Daten und Inhalten, sowie die Verletzung von Rechten Dritter,
-Missachtung von Datenschutzbestimmungen,
-Zahlungsverzug.
4. Jede Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.



7 Urheberrechte

1. Spreesun stehen die Urheberrechte an von ihr erbrachten Leistungen und Werken zu, unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen des Vertragspartners. Sämtliche diesbezügliche, von Spreesun erstellten Abbildungen, Daten, Programmen oder Programmteilen und sonstige Unterlagen und Informationen verbleiben im Eigentum von ks-be.

2. Dem Vertragspartner steht grundsätzlich nur das Recht zu, die von uns erstellten Abbildungen, Daten, Programme oder Programmteile oder sonstige Unterlagen und Informationen in dem Umfang zu verwenden, die in dem Auftrag vereinbart worden sind. Der Vertragspartner ist daher insbesondere nicht berechtigt, ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung von Spreesun die von Spreesun erstellten Unterlagen für andere als im Auftrag genannte Zwecke zu nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, diese zu verändern, durch Dritte nutzen zu lassen oder diese unverändert zu einem anderen als im Auftrag angegebenen Zweck selbst oder durch Dritte zu nutzen.

3. Das mit dem Vertragspartner vereinbarte Entgelt wird nur für die einmalige Erstellung der Unterlagen, Programme, Programmteile, Abbildungen und Daten geleistet. Eine mehrfache Nutzung durch den Vertragspartner ist ohne eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Spreesun nicht gestattet.



8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Fürstenwalde(Spree).

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit sowie aufgrund der Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehende Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist, Fürstenwalde.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.

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